GRW - Gewerbliche Wirtschaft
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft ist das zentrale Förderprogramm für die Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus), mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen oder gesichert werden. Die Förderung ist für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vorgesehen, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und von deren Realisierung bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte ausgehen. Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut M-V zu stellen.
Die inhaltliche Ausgestaltung der GRW-Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie vom 28.03.2018, des jeweils gültigen Koordinierungsrahmens und der jeweils anzuwendenden Förderpraxis.
Aufgrund zahlreicher Änderungen in den Rechtsgrundlagen erarbeitet das Land M-V eine neue Richtlinie für die Unternehmensförderung aus der GRW. Diese wird rückwirkend für alle Anträge gelten, die ab 01.01.2023 gestellt wurden. Bis zur Veröffentlichung der neuen Richtlinie können die bisherigen Regelungen als Orientierungshilfe dienen, wenn Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, die der Postitivliste (siehe unter Rechtsgrundlagen 2024) zuzuordnen sind.