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Ersteinstellung von Personal

mit Hochschulabschluss oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unter­stützung von Mitteln des Bundes kleinen und mittleren Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft Zuschüsse zu den Personal­ausgaben bei der Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungs­verhältnissen für Personal mit Hochschul- oder Meister­abschluss in technischen Fach­richtungen.

Anträge sind schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antrags­formular" zu stellen und vor dem Vorhaben­beginn einzureichen.

Als Vorhaben­beginn gilt der Abschluss eines Arbeits­vertrages.

Mit dem Eingang des Antrages im LFI M-V, darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebs­stätte in Mecklenburg-Vorpommern, die eine wirtschaftliche Tätig­keit ausüben, die in der Positiv­liste (Anhang 4.1 des GRW- Koordinierungs­rahmens) aufgelistet ist. Zuwendungs­empfänger sind auch Unternehmen mit Sitz, Nieder­lassung oder Betriebs­stätte in Mecklenburg- Vorpommern, die industrienahe Dienst­leistungen im Bereich der maritimen Wirtschaft erbringen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen aus Wirtschafts­bereichen, die vom Anwendungs­bereich der VO (EU) Nr. 2023/2831 ausgenommen sind, das sind insbesondere Unternehmen der Fischerei, Aquakultur oder in der Primär­erzeugung landwirtschaft­licher Erzeugnisse tätigen Unternehmen.

Was wird gefördert?

  • Direkte Personal­ausgaben (Bruttolohn vor Steuern und gesetzliche Sozial­ausgaben) für neue und zusätzliche Beschäftigungs­verhältnisse im Unternehmen
  • Der Arbeitsplatz muss sich im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden
  • Bezogen auf die neu eingestellte Person muss es sich um eine Erst­einstellung handeln oder der technische Hochschul-/Meisterabschluss darf bei Antrag­stellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen
  • Der Arbeitsvertrag muss unbefristet geschlossen werden (branchenübliche Probe­zeit möglich) und das monatliche Brutto­gehalt bei Hochschul­absolventen mindestens 4.200,00 EUR und bei Meistern mindestens 3.800,00 EUR (bezogen auf 40 Std./Woche) betragen
  • Die Zuwendungs­höchstdauer beträgt 24 Monate ab dem Einstellungs­datum
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungs­fähigen Personal­ausgaben und ist je geschaffenem Arbeits­platz begrenzt auf maximal 30.000,00 EUR in den ersten 12 Monaten ab dem Einstellungs­datum und maximal 15.000,00 EUR in den folgenden 12 Monaten

Wie ist das Antragsverfahren?

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor dem Vorhaben­beginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeits­vertrages.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Franka Krauß

Telefon: 0385 6363-1451

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Marion Hilger

Telefon: 0385 6363-1443

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