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Anwendungsorientierte Exzellenzforschungs­projekte M‑V

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Zuwendungen zur Förderung von anwendungs­orientierten exzellenten Forschungs­projekten, mit dem Ziel, die Entwicklung und Etablierung von struktur­bildenden und vernetzten Forschungs­kapazitäten zu unterstützen, die durch ihre über­regionale Sicht­barkeit und Wirksam­keit einen positiven Effekt auf die regionale Wirtschaft des Landes haben.

Die Förderung ist für Staatliche Hochschulen, Universitäts­medizinen und außer­universitäre Forschungs­einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Der form­gebundene Antrag ist vor Beginn des Vor­habens beim Landes­förderinstitut M-V zu stellen. Voraussetzung für eine Antrag­stellung ist im Rahmen eines Wettbewerbs­aufrufes des Ministeriums für Wissen­schaft, Kultur, Bundes- und Europa­angelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern u. a. bei einem Forschungs­verbund eine positive Förder­empfehlung der Expertenjury bzw. bei einem Einzelprojekt ein positives Votum der Fach­gutachter.

Aktuelle Informationen zu einem Wettbewerbsaufruf entnehmen Sie bitte dem PtJ-Anmeldeportal.

Grundlage der Zuwendung sind die Förder­grundsätze vom 28.11.2023.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind

  1. Staatliche Hochschulen und Universitätsmedizinen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  2. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, soweit es sich um juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts handelt

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen, die dem Auswahlverfahren nach Nummer 7 der Fördergrundsätze unterliegen:

  • Forschungsverbünde
  • Einzelprojekte von besonderem wissenschaftspolitischen Landesinteresse

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses unter Verwendung einer Personal- und einer Restkostenpauschale gewährt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Im Anschluss an das Vorverfahren nach Nummer 7.1 der Fördergrundsätze sind schriftliche Anträge formgebunden vor Vorhabenbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge, im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsbehörde) einzureichen.

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Weitere detaillierte Angaben sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Cornelia Rehbein

Telefon: 0385 6363-1288

E-Mail senden

Anke Wiesner

Telefon: 0385 6363-1494

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