Rückbau
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten.
Aufgrund der Änderung der Antragsfrist für die Städtebauförderprogramme 2024 des Landes M-V (siehe Programmaufruf des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V) gilt auch für den Rückbau als Teil des Städtebauförderprogramms Wachstum und nachhaltige Erneuerung entgegen der Festlegung unter Nr. 7.2.1 der RückbauRL, wieder der 15.10. eines jeden Jahres als Antragsfrist für das Förderprogramm des Folgejahres.
Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabevorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungsverfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.
Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:
Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.
Rechtsgrundlagen und Antragsformulare
- Rückbaurichtlinie vom 21.12.2020 (PDF 4.610,04 KB)
- Antrag Gesamtmaßnahme (XLSX 472,28 KB)
- Antrag Einzelmaßnahme (PDF 756,32 KB)
- Kostenaufstellung (PDF 628,48 KB)
- Erklärung Zuwendungsempfänger nach 1.1.2 VV-K (gilt nur für kommunale Antragsteller) (PDF 692,23 KB)
- Stellungnahme Rechtsaufsichtsbehörde nach 1.1.2 VV-K (gilt nur für kommunale Antragsteller) (PDF 800,17 KB)
- Verwendungsnachweis Kommune (PDF 726,57 KB)
- Fördervertrag incl. Verwendungsnachweis Begünstigter (Abschluss Fördervertrag erst nach Erteilung Zuwendungsbescheid!) (PDF 745,61 KB)
- Anmeldung für das eCohesion-Portal als Administrator (PDF 646,40 KB)