Re-Start Lebendige Innenstädte M-V
Sofortprogramm "Re-Start Lebendige Innenstädte M-V" zur Revitalisierung der Innenstädte
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel der Innenstädte und führen zu tiefgreifenden Veränderungen in vielen Innenstädten des Landes. Das gilt vor allem für einen anhaltenden und durch die Corona-Pandemie verschärften Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch weitere innenstadttypische Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, von Kultureinrichtungen oder von Kirchen, gewerbliche Nutzungen und Wohnnutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen geringer nachgefragt bzw. nicht mehr tragfähig. Betriebsschließungen, Leerstand, geringere Nutzungsintensitäten und Qualitätsverlust in der Versorgung, mit einem Verlust der Vielfältigkeit und damit Attraktivität der Nutzungen sind die Folgen. Es bedarf erheblicher funktionaler, städtebaulicher und wirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.
Das Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte soll einen Beitrag zur Rückgewinnung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der städtischen Zentren, die coronabedingt starke Einbrüche erlitten haben, leisten.
Grundlage der Förderung sind insbesondere die Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds für Maßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“
Das Land fördert in den Innenstädten Maßnahmen für kommunale und wirtschaftliche Aktivitäten sowie städtebauliche oder bauliche Projekte die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen, um coronabedingte Folgen abzumildern. Die Zuwendung kann als Gesamtprojekt mit bis zu drei Teilprojekten beantragt werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ab dem 17.08.2021 ist für die Gewährung der Zuwendung unschädlich.
Antragsberechtigte Kommunen (Grund-, Mittel- und Oberzentren) bzw. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften, zum Beispiel Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen, die in den vorstehend genannten zentralen Orten tätig sind und über geeignete Projekte verfügen, wurden aufgerufen, Projektvorschläge bis spätestens zum 28.02.2022 im LFI M-V einzureichen.