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Re-Start Lebendige Innenstädte M-V

Sofortprogramm "Re-Start Lebendige Innenstädte M-V" zur Revitalisierung der Innenstädte

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen den Struktur­wandel der Innenstädte und führen zu tief­greifenden Veränderungen in vielen Innen­städten des Landes. Das gilt vor allem für einen anhaltenden und durch die Corona-Pandemie verschärften Struktur­wandel im Einzelhandel. Aber auch weitere innenstadt­typische Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, von Kultur­einrichtungen oder von Kirchen, gewerbliche Nutzungen und Wohn­nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots- und Betriebsformen geringer nachgefragt bzw. nicht mehr tragfähig. Betriebs­schließungen, Leerstand, geringere Nutzungs­intensitäten und Qualitäts­verlust in der Versorgung, mit einem Verlust der Viel­fältigkeit und damit Attraktivität der Nutzungen sind die Folgen. Es bedarf erheblicher funktionaler, städtebaulicher und wirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, um die generelle Funktion dieser Handlungs­räume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.

Das Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte soll einen Beitrag zur Rück­gewinnung der wirtschaftlichen, gesell­schaftlichen und kulturellen Bedeutung der städtischen Zentren, die corona­bedingt starke Einbrüche erlitten haben, leisten.

Grundlage der Förderung sind insbesondere die Förder­grundsätze zur Gewährung von Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds für Maßnahmen im Rahmen des Sofort­programms „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“

Das Land fördert in den Innenstädten Maßnahmen für kommunale und wirtschaftliche Aktivitäten sowie städte­bauliche oder bauliche Projekte die geeignet sind, die Anziehungs­kraft der Zentren zu stärken und gute Rahmen­bedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen, um corona­bedingte Folgen abzumildern. Die Zuwendung kann als Gesamt­projekt mit bis zu drei Teil­projekten beantragt werden. Ein vorzeitiger Vorhaben­beginn ab dem 17.08.2021 ist für die Gewährung der Zuwendung unschädlich.

Antrags­berechtigte Kommunen (Grund-, Mittel- und Oberzentren) bzw. Wirtschafts- und Werbe­gemeinschaften, zum Beispiel Stadtmarketing- und City­management­organisationen, die in den vorstehend genannten zentralen Orten tätig sind und über geeignete Projekte verfügen, wurden aufgerufen, Projekt­vorschläge bis spätestens zum 28.02.2022 im LFI M-V einzureichen.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Sofort­programm der Landes­regierung zur Revitalisierung der Innenstädte soll einen Beitrag zur Rück­gewinnung der wirtschaftlichen, gesell­schaftlichen und kulturellen Bedeutung der städtischen Zentren, die corona­bedingt starke Einbrüche erlitten haben, leisten.

Wer wird gefördert?

Antrags­berechtigt sind Kommunen (Grund-, Mittel- und Oberzentren) bzw. Wirtschafts- und Werbe­gemeinschaften, zum Beispiel Stadtmarketing- und City­management­organisationen, die in den vorstehend genannten zentralen Orten tätig sind und über geeignete Projekte verfügen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Maßnahmen in innerstädtischen oder innerörtlichen Gebieten mit Zentrumsfunktion, die einen hinreichenden Wirkungs­zusammenhang zur Corona-Pandemie haben.

Für jeden zentralen Ort kann nur ein Antrag auf Zuwendung gestellt werden. Die Maßnahmen können als Gesamt­projekt mit bis zu drei Teil­projekten beantragt werden. Die Teilprojekte können aus mehreren Zuwendungs­gegenständen bestehen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projekt­förderung im Wege einer Anteil­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses oder einer nicht rückzahl­baren Zuweisung gewährt. Die maximale Zuwendungs­summe für Grundzentren beträgt 100.000 EUR, für Mittelzentren 250.000 EUR und für Oberzentren 500.000 EUR.

Wie ist das Antragsverfahren?

Bewilligungs­stelle ist das Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Anträge sind form­gebunden beim Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213 in 19061 Schwerin, einzureichen. Die Antrags­unterlagen stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Der Projek­taufruf endet am 28.02.2022.

Die Bewertung der förder­fähigen Anträge erfolgt durch das für Bau zuständige Ministerium unter fachlicher Begleitung des Dialogforums Einzel­handel.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Hier haben Sie die Möglichkeit, Rechts­grundlagen und Formulare herunter­zuladen.

Sie haben Fragen?

Christina Berger

Telefon: 0385 6363-1373

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