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Hafeninfrastruktur

Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Senkung von
CO²-Emissionen in Häfen

Der Zweck dieser Förderung ist die Verbesserung der wirtschaft­lichen Nutzung der Häfen als Bestandteil der öffentlichen Infra­struktur und damit der Anbindung der gewerb­lichen Wirtschaft an die Wasser­straßen sowie an umwelt­freundliche Verkehrs­systeme und an das über­regionale Verkehrs­netz.

Investi­tionen zur Infrastruktur­verbesserung als Basis für gewerb­liche Nutzungen sowie zur Senkung von CO²-Emissionen in den Häfen können gefördert werden.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Zweck der Zuwendung ist es,

  1. die wirtschaft­liche Nutzung der Häfen als Bestand­teil der öffentlichen Infra­struktur und damit die Anbindung der gewerb­lichen Wirtschaft an die Wasser­straßen sowie an umwelt­freundliche Verkehrs­systeme und an das über­regionale Verkehrs­netz zu verbessern,
  2. die Inanspruch­nahme der Häfen durch den Güter- und Personen­verkehr lang­fristig zu erhöhen,
  3. die Wettbewerbs­fähigkeit der Häfen zu verbessern und
  4. die infra­strukturellen Voraus­setzungen für die Senkung von CO2- und Schadstoff­emissionen im Bereich der Häfen und des Seev­erkehrs zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind Gemeinden, kreis­freie Städte, Land­kreise oder kommunale Zweck­verbände, die der Kommunal­aufsicht des Landes M-V unter­stehen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffent­lichen Hafen­infrastruktur, z. B. Kaianlagen, Anlege­brücken und -rampen, Dalben, Dalben­stege, Fender, Poller, Uferwände und -böschungen, Schutz­molen sowie Gleis­anlagen,
  • Kai- und Umschlags­flächen zum Be- und Entladen bzw. zur Zwischen­lagerung, Gleis- und Straßen­erschließung des Hafen­geländes einschließlich Sicherungs­technik und Beleuchtung,
  • Anlagen zur Versorgung der öffentlichen Hafen­infrastruktur (z. B. Strom, Wasser) sowie zur Er­schließung der Hafen­gewerbe­flächen,
  • Anlagen zur Oberflächen-, Schmutz- und Abwasser­entsorgung von öffentlichen Hafen­flächen und zur Erschließung der Hafen­gewerbe­flächen,
  • Vertiefung der Hafen­sohle, Zufahrten und Liege­plätze
  • hafen­sicherheits­technische Anlagen,
  • Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffent­lichen Hafen­infrastruktur im Zusammen­hang mit der Nutzung emissions­armer Schiffs­antriebe oder Landstrom­anlagen,
  • Anlagen, die in Zusammen­hang mit einer umwelt­freundlichen Energie­versorgung stehen,
  • Planungs- und Beratungs­leistungen zur Vorbereitung und Durch­führung förder­fähiger Hafen­infrastruktur­maßnahmen sowie von Maßnahmen zur Senkung von CO2- und Schad­stoff­emissionen,
  • Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten, die die wirtschaft­liche Entwicklung eines Hafen­standortes hemmen.

Weitere detaillierte Angaben sind der Hafen­infrastruktur­förderrichtlinie zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projekt­förderung bewilligt. Die Finanzierung wird als Anteil­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses gewährt.
Der Zuschuss beträgt in der Regel 60 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahme­fällen bis zu 90 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben. Ein Ausnahme­fall liegt insbesondere im Falle einer struktur­bedeutsamen Investition, einer Investition mit besonderer Bedeutung für den Klima­schutz sowie bei Ein­ordnung des Vorhabens in eine regionale Entwicklungs­strategie vor. Dabei darf die in Artikel 56b Nummer 5 der Verordnung (EU) 2017/1084 vorgeschriebene Beihilfe­intensität nicht überschritten werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind form­gebunden in schriftlicher oder elektronischer Form vor Vorhaben­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge, im LFI M-V einzureichen.
Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein Maßnahmen­beginn vor der Be­willigung bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Ein Rechtsanspruch des Antrag­stellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Telefon: 0385 6363-1421

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Manja Below

Telefon: 0385 6363-8317

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