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DigitalPakt Schulen „Leihgeräte für Lehr­kräfte“

2019-2024

Das Ministerium für Bildung, Wissen­schaft und Kultur förderte im Zuge der Digitali­sierung an den Schulen die entsprechende technische Ausstattung in Form digitaler End­geräte für Lehr­kräfte. 

Es wurden Zuwendungen für die An­schaffung von schul­gebundenen mobilen End­geräten (Laptops, Notebooks und Tablets) als Leih­geräte für Lehr­kräfte einschließlich der Inbetrieb­nahme sowie des für den Einsatz erforder­lichen Zubehörs gewährt.

ACHTUNG! Die Antragsfrist für das Förderprogramm DigitalPakt Schulen "Administration"endete am 31.12.2023!

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land M-V gewährt mit Unter­stützung von Mitteln des Bundes nach Maß­gabe Zu­wendungen an Schul­träger für schul­gebundene mobile End­geräte als Leih­geräte für Lehr­kräfte als Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infras­truktur, die flexibel für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichts­formen genutzt werden können, un­abhängig davon, ob dieser Unter­richt in der Schule oder als Distanz­lernen statt­findet.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind Schul­träger von Schulen in öffent­licher Träger­schaft gemäß § 103 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Ver­bindung mit § 104 des Schul­gesetzes und Zuwendung­sempfänger sind Schul­träger von staatlich genehmigten Ersatz­schulen gemäß § 11 Absatz 2 in Ver­bindung mit § 118 des Schul­gesetzes.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die An­schaffung von schul­gebundenen mobilen End­geräten als Leih­geräte für Lehr­kräfte (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der Inbetrieb­nahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zu­behörs wie Maus, Stift, Tastatur und geeignete Schutz­vorrichtungen (Schutz­hüllen).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung oder in geeigneten Fällen als Voll­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zu­schusses oder einer nicht rückzahl­baren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist auf einen Höchst­betrag begrenzt. Der Höchst­betrag ergibt sich für den jeweiligen öffent­lichen Schul­träger aus Anlage 1 und für den jeweiligen privaten Schul­träger aus der Summe der schul­bezogenen Be­träge für die Schulen desselben Schul­trägers gemäß Anlage 2. Die ent­sprechenden Anlagen sind der SchulLeihgeräteFöRL M-V zu entnehmen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Verfahren bei Zu­wendungen an öffent­liche Schul­träger
Die Zuwendung an die öffent­lichen Schul­träger erfolgt abweichend von Nummer 3 der VV zu § 44 LHO ohne Antrags­verfahren. Die öffentlichen Schul­träger erhalten eine Zu­wendung in Höhe ihres indivi­duellen Höchst­betrages (Schulträger­budget) gemäß Anlage 1 der SchulLeihgeräteFöRL M-V mittels eines Zu­wendungs­bescheids.

Antrags­verfahren bei Zuwendung an private Schul­träger
Die Gewährung der Zu­wendung erfolgt auf der Grund­lage eines schrift­lichen Antrages. Die Antrags­unterlagen sind bei der Bewilligungs­behörde erhältlich oder können auf dieser Seite ab­gerufen werden. Jeder Schul­träger kann einen Antrag auf Zu­wendung für alle seine Schulen in seiner Träger­schaft gemäß Nummer 4.2 stellen.


Der vollständig ausgefüllte und rechts­verbindlich unter­schriebene Antrag nebst Unter­lagen ist bei der Bewilligungs­behörde ein­zureichen. Der Antrag­steller ist verpflichtet, alle zur Be­urteilung des Zuwendungs­antrages erforder­lichen Aus­künfte zu erteilen. Eine Ver­weigerung der Mit­wirkung recht­fertigt die Ab­lehnung des Zuwendungs­antrages. Versäumt der Antrag­steller es, Auskünfte innerhalb der von der Bewilligungs­behörde gesetzten Frist zu erteilen, steht dies einer Ver­weigerung der Mit­wirkung gleich.

Abweichend von Nummer 1.3 der Verwaltungs­vorschrift zu § 44 der Landes­haushalts­ordnung (VV zu § 44 LHO) ist ein vorzeitiger Vorhaben­beginn ab dem 03.06.2020 für die Gewährung der Zu­wendung unschädlich. Der vorzeitige Vorhaben­beginn erfolgt auf eigene Gefahr und eine Gewährung der Zu­wendung wird nicht zugesichert.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Petra Stocek

Telefon: 0385 6363-1450

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Katharina Zein

Telefon: 0385 6363-1274

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Runa Lerbs

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