Ein Förderbeispiel aus dem Programm "Wohnungsbau Sozial".
BERATEN. FÖRDERN. FINANZIEREN.
Neubrandenburg, Am Anger 22
Wohnraumförderung in M-V
Das Land fördert lebenswerte Wohnverhältnisse.
Im Fokus der Wohnraumförderung stehen die nachfragegerechte, qualitative Weiterentwicklung der Wohnungsbestände durch Modernisierung und barrierearme/-freie Anpassung sowie die Verbesserung des Wohnungsangebotes für benachteiligte Haushalte mit günstigem Wohnraum. Ziele der Wohnraumförderung sind der Erhalt sozial verträglicher Wohnkosten und funktionierender Wohnungsmärkte. Bereitgestellt werden Zuwendungen in Form zinsgünstiger Darlehen und Zuschüsse.
Mit dem Programm zur Gewährung von Zuwendungen für den sozialen Wohnungsneubau gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial soll in Ober-, Mittel- und Grundzentren, die Wohnungsleerstände von unter vier Prozent aufweisen, die Entwicklung angespannter Wohnungsmärkte vermieden werden. Gefördert wird die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer der planmäßigen Darlehensrückzahlung einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins zur Verfügung.
Mit dem Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten erhöht werden. Mit der Bereitstellung von Zuschüssen wird die Umsetzung barrierearmer Wohnraumanpassungen im selbst genutzten Wohneigentum sowie in selbst genutzten Mietwohnungen bei Antragstellung durch den Mieter unterstützt.
Das Darlehensprogramm Modernisierung von Wohnraum ist auf die nachfragegerechte Sanierung der Wohnungsbestände inbesondere für Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderung und die wachsende Zahl älterer Menschen ausgerichtet. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Umsetzung baulicher Maßnahmen zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung von Wohnraum.
Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen zur Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte können Grundstückseigentümer über das Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum beantragen.
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Förderbeispiele
17033 Neubrandenburg, Am Anger 22
Ein Projektbeispiel aus dem Programm „Wohnungsbau Sozial“
Die Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft e. G. (NEUWOBA) erhielt Fördermittel aus dem Programm „Wohnungsbau Sozial“ für den Neubau von neun barrierefreien Wohnungen mit insgesamt 518,67 m² Wohnfläche und dem Einbau eines Personenaufzuges. Am Anger, Haus B in 17033 Neubrandenburg entstand somit ein Gebäude, welches drei 1-Personen-Haushalt-Wohnungen und sechs 2-Personen-Haushalt-Wohnungen beinhaltet. Mit der erhaltenen Förderung sind für die NEUWOBAU auch Verpflichtungen einhergehend, bspw. die Mietpreisbindung für 20 Jahre für diese Wohnungen. D. h. bei der Erstvermietung der geförderten belegungsgebundenen Wohnungen durfte keine höhere Nettokaltmiete als 5,50 EUR je m² Wohnfläche monatlich vereinbart werden. Abweichend von § 558 BGB sind etwaige Mieterhöhungen während der Dauer der Zweckbindung erstmals ab dem vierten Jahr nach Bezugsfertigkeit (mittlere Bezugsfertigkeit) und dann folgend innerhalb von jeweils zwei Jahren zulässig.
Sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen und zu erhalten zählt zu den Grundsätzen der Wohnraumförderung. Das 2017 in Kraft getretenen Förderprogramm „Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Errichtung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude.
Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Bildergalerie zum Förderbeispiel 17033 Neubrandenburg, Am Anger 22
23966 Wismar, Altwismarstr. 23
Ein Projektbeispiel aus dem Programm "Modernisierung und Instandsetzung"
Das im 17. Jahrhundert errichtete Wohn- und Geschäftshaus, welches sich im innerstädtischen Sanierungsgebiet der Hansestadt Wismar befindet, wurde komplett saniert.
Nach Abschluss der umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen entstanden fünf Wohnungen und eine Gewerbeeinheit. Die ursprüngliche Raumstruktur und die historische Bausubstanz blieben erhalten bzw. wurden wieder hergestellt. Gefördert wurden Arbeiten an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) sowie im Gebäudeinneren (u. a. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen). Hervorzuheben ist die Wiederherstellung der Altankonstruktion (mit Säulen abgestützter Austritt aus dem Gebäude) in seiner ursprünglichen Dimension/Proportion mit moderner Formensprache. Der Balkonanbau wurde ebenfalls gefördert.