Die Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns war - wie die Deutschlands insgesamt - im Jahresverlauf 2023 von Negativereignissen beeinflusst. Vor allem die Auswirkungen internationaler Krisen, wie der Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten, gestiegene Zinsen, hohe Energie- und Rohstoffpreise und der Mangel an Fachkräften wirkten sich negativ auf die Wirtschaftsentwicklung aus.
Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt dennoch preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Bundesdurchschnitt: - 0,3 Prozent).
Industrie, Handwerk, Tourismus und Dienstleister in Mecklenburg-Vorpommern zeigten sich als robust und in ihrer überwiegend klein- und mittelständischen Struktur als weitestgehend resilient.
Förderjahr 2023
Statement der Geschäftsleitung
Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Das LFI als Fördereinrichtung des Landes M-V
Zielgerichtete Fördermöglichkeiten halfen, die Gesamtentwicklung Mecklenburg-Vorpommerns und darin inkludiert die Wirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzutreiben. So konnten unmittelbare Akteure, wie Unternehmen und Privatpersonen und dazu ergänzend Kommunen, die eine qualifizierte Infrastruktur bereitstellen, mit entsprechenden Förderprogrammen bei der Realisierung ihrer Projekte unterstützt werden.
Als zentraler Förderdienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden dem LFI im Jahr 2023 weitere komplexe Programme zur operativen Umsetzung übertragen. Dies betrifft nahezu alle Bereiche des Lebens, vor allem Bereiche der Wirtschaft, Infrastruktur, des Wohnraums, der Kultur und des Umwelt- und Klimaschutzes.
Mit 9.772 Bewilligungen wurde ein Gesamtfördervolumen von 715 Mio. EUR ausgereicht.
Ergebnisse in den Förderbereichen
Förderbereich Wirtschaftsentwicklung
Das deutschlandweit wichtigste Investitionsförderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurde auf hohem Niveau fortgesetzt.
Das zugrundeliegende Regelwerk (Koordinierungsrahmen der GRW) wurde im Jahr 2022 einem Paradigmenwechsel unterzogen. Neue Fördertatbestände und veränderte Fördersätze für klimafreundliche Wirtschaftszweige und Vorhaben sind sowohl im Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft als auch der wirtschaftsnahen Infrastruktur eingeführt worden.
Somit ergab sich neben der weiteren Umsetzung der transformationsbedingten Sonderprogrammmittel eine ganze Reihe an Neuerungen. Zugleich normalisierte sich die pandemiebedingt gebremste Investitionsnachfrage, sodass nicht nur sämtliche zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch vor Ende des Haushaltsjahres eingesetzt werden konnten, sondern es kann für die Folgejahre ein noch immer sehr hoher Bedarf insbesondere im Bereich der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur wahrgenommen werden.
Die wirtschaftsnahe Infrastruktur wies insbesondere im Bereich der touristischen Entwicklungsvorhaben einen Schwerpunkt auf. Hierzu zählen Wasserwanderrastplätze, Kurparkanlagen, Strandrettungstürme, öffentliche WC-Anlagen, Radwege und vieles mehr.
Die geförderten Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft bewegten sich ganz überwiegend (47 Bewilligungen) im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, wobei Zuschüsse zwischen 100 TEUR und 10 Mio. EUR mit einem Mittelwert von ca. 600 TEUR vergeben wurden.
Die Förderung der Digitalisierung der Wirtschaft (digitale Transformation - DigiTrans) wurde im Jahr 2023 für den Zuständigkeitsbereich des LFI zunächst zu einem Abschluss gebracht, wobei das Förderangebot in geänderter Form erhalten bleiben soll.
Neben der klassischen Wirtschaftsförderung werden in der LFI-Organisationseinheit Wirtschaftsentwicklung auch Programme mit gefächerter Zielsetzung, die ein breites Spektrum gesamtgesellschaftlicher Anliegen betreffen (z. B. die Förderung von Tierheimen) bearbeitet.
Die Förderung im Bereich der EFRE-finanzierten Klimaschutzprogramme ist im Jahr 2023 durch den Abschluss der Förderperiode EFRE V geprägt gewesen. Die Fortführung in der Förderperiode EFRE VI wurde programmatisch vorbereitet und wird in den Jahren ab 2024 hohe Bedeutung gewinnen.
Im Bereich der Kulturförderung wurden zahlreiche Hilfs- und Übergangsangebote zur Bewältigung der pandemie- und energiepreisbedingten Schwierigkeiten eröffnet.
Die Entwicklung der Ländlichen Gestaltungsräume (LGR) wurde in 2023 fortgeführt. Hierbei erfolgt die Förderung von Maßnahmen, welche die Kommunen dabei unterstützen sollen, vor Ort bestehende Herausforderungen und Problemlagen vorrangig aus dem Bereich der Daseinsvorsorge zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für gemeindeübergreifende Maßnahmen in den Handlungsfeldern Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft.
Weiterhin wurden Maßnahmen der Forstwirtschaft unterstützt, wobei EFRE-finanzierte umweltorientierte Vorhaben wie Moorvernässung und Renaturierung für die Förderperiode EFRE VI vorbereitet wurden.
Aufgaben der Bildungsförderung wie zusätzlicher Schwimmunterricht und Tutorenprogramm wurden ebenso wie die Unterstützung von Corona-Testzentren umgesetzt.
Förderbereich Stadt- und Raumentwicklung
Das Landesförderinstitut vergab Fördermittel für nichtwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen aus Landes-, Bundes- und EU-Förderprogrammen überwiegend an Kommunen. Budgetstarke Förderschwerpunkte sind der Städtebau, Schulneubau und die Schulbausanierung, Sportstätten und Sportprojekte, Radverkehrsinfrastruktur sowie Erschließungsmaßnahmen.
Neben dem Förderneugeschäft war die Bestandsbearbeitung der hohen Bewilligungszahlen aus den Pandemie-Jahren und im Rahmen der Gesamtmaßnahmenbetrachtung im Städtebau auch aus den Jahren vor 2020 bestimmend. Hinzu kamen die Abschlusstätigkeiten in der EFRE-Förderperiode V (2014 - 2020).
In den Themenfeldern Städtebau und Kommunalinvestitionsförderung Schulen war das Landesförderinstitut auch als sog. Baufachliche Prüfstelle gefordert.
Eine bereits im Vorjahr beobachtete Entwicklung setzte sich gesteigert fort. Die Abwicklung bestehender und die Planung neuer Förderprojekte wurde durch Personalknappheit in den Kommunen und stockende Vergabeverfahren, z. B. infolge stark überhöhter Angebote oder Nichtabgabe von Angeboten, erschwert.
Diese Gemengelage führte auch in 2023 zu Verzögerungen bei der baulichen Umsetzung der Förderprojekte. Kostenerhöhungen und -verschiebungen sowie Vorhabenänderungen verursachten zusätzlichen Bearbeitungsaufwand bei der Umsetzung der Förderprogramme. Besonders herausfordernd war dabei die Koordinierung der neuen bzw. zusätzlichen Finanzierungsbestandteile.
Trotz oft schwieriger Rahmenbedingungen konnten die Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommerns und damit zum Wohl der Menschen in unserem Land umgesetzt werden. Der Erfolg basierte dabei stets auf der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den richtliniengebenden Fachressorts, den Zuwendungsempfängern inklusive der ausführenden Unternehmen und dem spezialisierten Fördermittelmanagement im Landesförderinstitut.
Förderbereich Wohnen
Das Ziel der Wohnraumförderung ist, einen Beitrag zur Schaffung von lebenswertem und bezahlbarem Wohnraum zu leisten. Der Förderbereich Wohnen hat in 2023 die Programme zur Gewährung von Zuwendungen für den sozialen Wohnungsneubau gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial, Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen, Modernisierung von Wohnraum, Förderung der energetischen Modernisierung von Wohnraum (Zuschuss) und das Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum bearbeitet.
In den Programmen der Sozialen Wohnraumförderung war angesichts der attraktiven Förderkonditionen (0 Prozent-Zins über die Darlehenslaufzeit+Tilgungszuschüsse) im Umfeld gestiegener Marktzinsen eine große Nachfrage zu verzeichnen. Dies erstaunt, denn die weiterhin deutlich erhöhten Baustoffpreise haben eine Reduktion der Antragstellungen erwarten lassen.
Im Februar 2023 erfolgte ebenfalls der Wechsel des Förderinstruments der Richtlinie Wohnungsbau Sozial (Neubauörderung) von Zuschuss auf Darlehen. Die Volumina der Wohnraumfördermittel haben sich im Jahr 2023 durch zusätzliche Mittel aus Sonderprogrammen von vorher rd. 26 Mio. EUR auf rd. 94 Mio. EUR deutlich erhöht. Davon wurden im Jahr 2023 bereits 64 Mio. EUR in Form von Darlehen bewilligt bzw. zugesichert.
Die Anzahl der damit in 2023 generierten Neubau-Sozialmietwohnungen beläuft sich auf 371 Wohneinheiten (WE). Fertiggestellt wurden insgesamt 256 geförderte neu gebaute Sozialwohnungen. Für das Jahr 2024 liegt bereits jetzt ein Antragsvolumen von über 70 Mio. EUR Darlehensmittel für das Programm Wohnungsbau Sozial vor.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von Mitarbeiterwohnungen in Tourismusschwerpunktgemeinden wurde nicht verlängert und ist planmäßig zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Für das Programm, das eine Förderung mit einer Zuwendung von 600 EUR je Quadratmeter geschaffener Wohnfläche und maximalen 500 TEUR je Vorhaben vorsieht, wurden in 2023 lediglich zwei Anträge eingereicht und positiv beschieden. Der deutliche Rückgang der Nachfrage in diesem Programm dürfte auf die hohen Baupreissteigerungen zurückzuführen sein.
Unter den Oberbegriff der Modernisierungsprogramme sammeln sich die Förderungen der Personenaufzüge/Lifte und das barrierearme Wohnen. Die Nachfrage nach einer Unterstützung solcher Projekte ist ungebrochen.
Mit dem Programm DigitalPakt sorgen Bund und Länder seit 2019 für eine bessere digitale Ausstattung in den Schulen. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren alle öffentlichen und freien Schulen von den bereitgestellten Mitteln. Das Förderjahr 2023 war geprägt von intensiven Abstimmungen mit dem Fachministerium für einen schnellstmöglichen Start des Förderprogramms „Administration“ und zur Hebung von weiteren Effizienzpotentialen für beschleunigte Mittelabflüsse im DigitalPakt.
Der Förderbereich Wohnen ist neben seiner originären Tätigkeit mit der Bearbeitung von Sonderaufgaben betraut. Hierzu zählen die Krisenhilfen, die zur Zeit der Corona-Pandemie oder in der Phase der Energieverknappung und -verteuerung ausgereicht wurden. Hier gilt es, nahezu 60.000 Einzelfälle mit einer bewilligten Summe von rd. 1,6 Mrd. EUR zum Abschluss zu bringen.
D A N K E
Im vergangenen Jahr hat das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern 9.772 Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von 715 Mio. EUR ausgesprochen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in hohem Maße gefordert und haben diese Leistung mit viel Engagement und Kompetenz gemeistert. Dafür möchten wir ihnen unseren besonderen Dank aussprechen.
Wir möchten uns bei der Staatskanzlei und den Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und blicken mit Zuversicht auf neue anstehende Aufgaben und spannende Projekte.