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Förderjahr 2023

Statement der Geschäftsleitung

Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Die Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns war - wie die Deutschlands insgesamt - im Jahres­verlauf 2023 von Negativ­ereignissen beeinflusst. Vor allem die Auswirkungen inter­nationaler Krisen, wie der Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten, gestiegene Zinsen, hohe Energie- und Rohstoff­preise und der Mangel an Fach­kräften wirkten sich negativ auf die Wirtschafts­entwicklung aus.
Nach Berechnungen des Arbeits­kreises Volks­wirtschaftliche Gesamt­rechnung der Länder stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Brutto­inlands­produkt dennoch preis­bereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vor­jahr (Bunde­sdurchschnitt: - 0,3 Prozent).
Industrie, Handwerk, Tourismus und Dienst­leister in Mecklenburg-Vorpommern zeigten sich als robust und in ihrer überwiegend klein- und mittel­ständischen Struktur als weitest­gehend resilient.

Das LFI als Förder­einrichtung des Landes M-V

Zielgerichtete Förder­möglichkeiten halfen, die Gesamt­entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns und darin inkludiert die Wirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiter voran­zutreiben. So konnten unmittelbare Akteure, wie Unternehmen und Privat­personen und dazu ergänzend Kommunen, die eine qualifizierte Infra­struktur bereit­stellen, mit entsprechenden Förder­programmen bei der Realisierung ihrer Projekte unterstützt werden.

Als zentraler Förderdienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden dem LFI im Jahr 2023 weitere komplexe Programme zur operativen Umsetzung übertragen. Dies betrifft nahezu alle Bereiche des Lebens, vor allem Bereiche der Wirt­schaft, Infra­struktur, des Wohnraums, der Kultur und des Umwelt- und Klima­schutzes.
Mit 9.772 Bewilligungen wurde ein Gesamt­fördervolumen von 715 Mio. EUR ausgereicht.

Ergeb­nisse in den Förder­bereichen

Förderbereich Wirtschafts­entwicklung

Das deutschland­weit wichtigste Investitions­förderprogramm „Gemeinschafts­aufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur“ wurde auf hohem Niveau fortgesetzt.
Das zugrundeliegende Regel­werk (Koordinierungs­rahmen der GRW) wurde im Jahr 2022 einem Paradigmen­wechsel unterzogen. Neue Förder­tat­bestände und veränderte Förder­sätze für klima­freundliche Wirtschafts­zweige und Vorhaben sind sowohl im Bereich der Förderung der gewerb­lichen Wirt­schaft als auch der wirtschaft­snahen Infra­struktur eingeführt worden.

Somit ergab sich neben der weiteren Umsetzung der trans­formations­bedingten Sonder­programm­mittel eine ganze Reihe an Neuerungen. Zugleich normalisierte sich die pandemie­bedingt gebremste Investitions­nachfrage, sodass nicht nur sämtliche zur Verfügung stehenden Haushalts­mittel noch vor Ende des Haushalts­jahres eingesetzt werden konnten, sondern es kann für die Folge­jahre ein noch immer sehr hoher Bedarf insbesondere im Bereich der kommunalen wirtschafts­nahen Infra­struktur wahr­genommen werden.

Die wirtschaft­snahe Infra­struktur wies insbesondere im Bereich der touristischen Entwicklungs­vorhaben einen Schwer­punkt auf. Hierzu zählen Wasser­wander­rastplätze, Kur­park­anlagen, Strand­rettungs­türme, öffentliche WC-Anlagen, Radwege und vieles mehr.
Die geförderten Vorhaben der gewerb­lichen Wirt­schaft bewegten sich ganz überwiegend (47 Bewilligungen) im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, wobei Zuschüsse zwischen 100 TEUR und 10 Mio. EUR mit einem Mittelwert von ca. 600 TEUR vergeben wurden.

Pixabay

Die Förderung der Digitali­sierung der Wirt­schaft (digitale Trans­formation - DigiTrans) wurde im Jahr 2023 für den Zuständig­keits­bereich des LFI zunächst zu einem Abschluss gebracht, wobei das Förder­angebot in geänderter Form erhalten bleiben soll.

Neben der klassischen Wirtschafts­förderung werden in der LFI-Organisations­einheit Wirtschafts­entwicklung auch Programme mit gefächerter Ziel­setzung, die ein breites Spektrum gesamt­gesellschaftlicher Anliegen betreffen (z. B. die Förderung von Tier­heimen) bearbeitet.

Die Förderung im Bereich der EFRE-finanzierten Klima­schutz­programme ist im Jahr 2023 durch den Abschluss der Förder­periode EFRE V geprägt gewesen. Die Fort­führung in der Förder­periode EFRE VI wurde programmatisch vorbereitet und wird in den Jahren ab 2024 hohe Bedeutung gewinnen.

Im Bereich der Kultur­förderung wurden zahlreiche Hilfs- und Übergangs­angebote zur Bewältigung der pandemie- und energiepreis­bedingten Schwierig­keiten eröffnet.

Die Entwicklung der Ländlichen Gestaltung­sräume (LGR) wurde in 2023 fortgeführt. Hierbei erfolgt die Förderung von Maß­nahmen, welche die Kommunen dabei unterstützen sollen, vor Ort bestehende Heraus­forderungen und Problemlagen vorrangig aus dem Bereich der Daseins­vorsorge zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für gemeinde­übergreifende Maßnahmen in den Handlungs­feldern Mobilität/Erreich­barkeit, Nahversorgung, Gesundheit, Bildung Kitas/Horte, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft.

Walweg
Pixabay

Weiterhin wurden Maßnahmen der Forst­wirtschaft unterstützt, wobei EFRE-finanzierte umwelt­orientierte Vorhaben wie Moor­vernässung und Renaturierung für die Förder­periode EFRE VI vorbereitet wurden.
Aufgaben der Bildungs­förderung wie zusätzlicher Schwimm­unterricht und Tutore­nprogramm wurden ebenso wie die Unter­stützung von Corona-Testzentren umgesetzt.

Förderbereich Stadt- und Raumentwicklung

Das Landesförderinstitut vergab Förder­mittel für nicht­wirtschaftliche Infras­truktur­maßnahmen aus Landes-, Bundes- und EU-Förder­programmen überwiegend an Kommunen. Budgetstarke Förder­schwer­punkte sind der Städtebau, Schulneubau und die Schulbau­sanierung, Sport­stätten und Sport­projekte, Radverkehrs­infrastruktur sowie Erschließungs­maßnahmen.

Neben dem Förder­neugeschäft war die Bestands­bearbeitung der hohen Bewilligungs­zahlen aus den Pandemie-Jahren und im Rahmen der Gesamtmaßnahmen­betrachtung im Städtebau auch aus den Jahren vor 2020 bestimmend. Hinzu kamen die Abschluss­tätigkeiten in der EFRE-Förderperiode V (2014 - 2020).
In den Themen­feldern Städte­bau und Kommunal­investitions­förderung Schulen war das Landes­förderinstitut auch als sog. Baufachliche Prüfstelle gefordert.

Eine bereits im Vorjahr beobachtete Entwicklung setzte sich gesteigert fort. Die Abwicklung bestehender und die Planung neuer Förder­projekte wurde durch Personal­knappheit in den Kommunen und stockende Vergabe­verfahren, z. B. infolge stark überhöhter Angebote oder Nicht­abgabe von Angeboten, erschwert.
Diese Gemenge­lage führte auch in 2023 zu Verzögerungen bei der baulichen Umsetzung der Förder­projekte. Kosten­erhöhungen und -verschiebungen sowie Vorhaben­änderungen verursachten zusätzlichen Bearbeitungs­aufwand bei der Umsetzung der Förder­programme. Besonders heraus­fordernd war dabei die Koordinierung der neuen bzw. zusätzlichen Finanzierungs­bestandteile.

Trotz oft schwieriger Rahmen­bedingungen konnten die Projekte zur Verbesserung der Infra­struktur Mecklenburg-Vorpommerns und damit zum Wohl der Menschen in unserem Land umgesetzt werden. Der Erfolg basierte dabei stets auf der konstruktiven Zusammen­arbeit zwischen den richtlinien­gebenden Fach­ressorts, den Zuwendungs­empfängern inklusive der ausführenden Unternehmen und dem spezialisierten Förder­mittel­management im Landes­förder­institut.

Förderbereich Wohnen

Wohnsiedlung
Pixabay

Das Ziel der Wohnraum­förderung ist, einen Beitrag zur Schaffung von lebens­wertem und bezahl­barem Wohnraum zu leisten. Der Förder­bereich Wohnen hat in 2023 die Programme zur Gewährung von Zuwendungen für den sozialen Wohnungs­neubau gemäß der Richtlinie Wohnungs­bau Sozial, Personen­aufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen, Modernisierung von Wohnraum, Förderung der energetischen Moderni­sierung von Wohnraum (Zuschuss) und das Sonder­programm Instand­setzung von Wohn­raum bearbeitet.

In den Programmen der Sozialen Wohnraum­förderung war angesichts der attraktiven Förder­konditionen (0 Prozent-Zins über die Darlehens­lauf­zeit+Tilgungs­zuschüsse) im Umfeld gestiegener Markt­zinsen eine große Nac­hfrage zu verzeichnen. Dies erstaunt, denn die weiterhin deutlich erhöhten Baustoff­preise haben eine Reduktion der Antrag­stellungen erwarten lassen.

Im Februar 2023 erfolgte ebenfalls der Wechsel des Förder­instruments der Richtlinie Wohnungsbau Sozial (Neubau­örderung) von Zuschuss auf Darlehen. Die Volumina der Wohnraum­fördermittel haben sich im Jahr 2023 durch zusätzliche Mittel aus Sonder­programmen von vorher rd. 26 Mio. EUR auf rd. 94 Mio. EUR deutlich erhöht. Davon wurden im Jahr 2023 bereits 64 Mio. EUR in Form von Darlehen bewilligt bzw. zugesichert.

Die Anzahl der damit in 2023 generierten Neubau-Sozial­mietwohnungen beläuft sich auf 371 Wohn­einheiten (WE). Ferti­ggestellt wurden insgesamt 256 geförderte neu gebaute Sozial­wohnungen. Für das Jahr 2024 liegt bereits jetzt ein Antrags­volumen von über 70 Mio. EUR Darlehens­mittel für das Programm Wohnungsbau Sozial vor.

Die Richt­linie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von Mitarbeiter­wohnungen in Tourismus­schwerpunkt­gemeinden wurde nicht verlängert und ist planmäßig zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Für das Programm, das eine Förderung mit einer Zuwendung von 600 EUR je Quadratmeter geschaffener Wohn­fläche und maximalen 500 TEUR je Vorhaben vorsieht, wurden in 2023 lediglich zwei Anträge eingereicht und positiv beschieden. Der deutliche Rück­gang der Nach­frage in diesem Programm dürfte auf die hohen Baupreis­steigerungen zurückzuführen sein.
Unter den Ober­begriff der Modernisierungs­programme sammeln sich die Förderungen der Personen­aufzüge/Lifte und das barrierearme Wohnen. Die Nach­frage nach einer Unter­stützung solcher Projekte ist ungebrochen.
Mit dem Programm DigitalPakt sorgen Bund und Länder seit 2019 für eine bessere digitale Ausstattung in den Schulen. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren alle öffentlichen und freien Schulen von den bereit­gestellten Mitteln. Das Förder­jahr 2023 war geprägt von intensiven Abstimmungen mit dem Fach­ministerium für einen schnellst­möglichen Start des Förder­programms „Administration“ und zur Hebung von weiteren Effizienz­potentialen für beschleunigte Mittel­abflüsse im DigitalPakt.

Der Förder­bereich Wohnen ist neben seiner originären Tätigkeit mit der Bearbeitung von Sonder­aufgaben betraut. Hierzu zählen die Krisenhilfen, die zur Zeit der Corona-Pandemie oder in der Phase der Energie­verknappung und -verteuerung ausgereicht wurden. Hier gilt es, nahezu 60.000 Einzelfälle mit einer bewilligten Summe von rd. 1,6 Mrd. EUR zum Abschluss zu bringen.

D A N K E

Im vergangenen Jahr hat das Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern 9.772 Bewilligungen mit einem Gesamt­volumen von 715 Mio. EUR ausgesprochen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in hohem Maße gefordert und haben diese Leistung mit viel Engagement und Kompetenz gemeistert. Dafür möchten wir ihnen unseren besonderen Dank aussprechen.

Wir möchten uns bei der Staats­kanzlei und den Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die gute Zusammen­arbeit und das entgegen­gebrachte Vertrauen bedanken und blicken mit Zuversicht auf neue anstehende Aufgaben und spannende Projekte.

Geschäfts­leitung

Robert Fankhauser

Telefon: 0385 6363-1204

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Robert Fankhauser - Geschäftsleitung LFI M-V

Geschäfts­leitung

Karsten Hohensee

Telefon: 0385 6363-1201

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Karsten Hohensee - Geschäftsleitung LFI M-V
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