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Aufsicht

Das Landesförderinstitut M-V unterliegt der Fachaufsicht des Landes

Abhängig vom einzelnen Förderprogramm obliegt die Aufsicht dem jeweils zuständigen Fachminister.
Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erledigung der übertragenen Aufgaben hat der Fachminister gegenüber dem LFI M-V Weisungsbefugnis und kann von diesem Auskünfte und Unterlagen anfordern sowie Prüfungen durchführen.

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