Springe direkt zu:

Förderung von Tier­heimen

Antragstellung weiterhin möglich!

Die Antragstellung für das Programm zur „Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen (Tierheim-Förderrichtlinie - TierH-FöRL M-V)“ ist weiterhin bis zum 30.06.2026 möglich. 

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben