Antragsannahmestopp
Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
Es ist keine Antragstellung für das Programm "Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus" mehr möglich! Mit Runderlass vom 18.12.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Antragsannahmestopp für die Gewährung von Zuwendungen nach Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie zur Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85 (energetische Modernisierung) verfügt. Lesen Sie hier die Verfügung.