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Antragsannahmestopp

Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus

Es ist keine Antrag­stellung für das Programm "Modernisierung von Wohn­gebäuden zum Effizienz­haus" mehr möglich! Mit Rund­erlass vom 18.12.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Antrags­annahmestopp für die Gewährung von Zuwendungen nach Buchstabe B der Modernisierungs­richtlinie zur Modernisierung von Wohn­gebäuden zum Effizienz­haus mit mindestens Effizienz­haus­standard 85 (energetische Moderni­sierung) verfügt. Lesen Sie hier die Verfügung.

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