Änderungserlass zur Modernisierungsrichtlinie
Mit Wirkung vom 25.04.2023 wird der 1. Änderungserlass zur Modernisierungsrichtlinie ModRL in Kraft treten. Für Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie selbstgenutztem Wohneigentum ist danach eine Förderung von baulichen Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnraum durch die Gewährung eines zinsfreien Darlehens, verbunden mit einem Tilgungsnachlass von 25 % auf das in Anspruch genommene Darlehen, möglich. Des Weiteren können für bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zum Klimaschutz nicht rückzahlbare Zuwendungen gewährt werden, sofern mit den baulichen Maßnahmen nachweislich der KfW-Effizienzhausstandard 85 erreicht wird und darüber hinaus gleichzeitig bauliche Maßnahmen zur Reduzierung noch vorhandener Barrieren in den Wohnungen vorzunehmen sind.