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Klimaschutz­förderung in M-V

Das Land fördert Klimaschutz und nachhaltige Energieeffizienz.

Im Rahmen der Klimaschutz­förderung setzt das Land auf die Unter­stützung von Investitionen zur Nutzung erneuer­barer Energien sowie zur nach­haltigen Energie­effizienz­steigerung. Das Pro­gramm unterteilt sich nach den Antragsteller­kreisen Kommunen (Klimaschutz-Projekte in nicht wirt­schaftlich tätigen Organisationen) und Unter­nehmen (Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen). Im Fokus stehen dabei insbesondere innovative Ansätze bei der energetischen Nutzung von Bio­masse und anderer erneuerbarer Ansätze zur regionalen Wärme­erzeugung und -verteilung. Besonderes Augen­merk wird auch auf den Einsatz von Speicher­systemen sowohl im Wärme- als auch im Strom­bereich gelegt.

Ferner unterstützt das Ministerium für Klima­schutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern durch eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photo­voltaik­anlagen - Mini-Solaranlagen.

Die Unterstützung ener­getischer Sanierungen von Gebäuden, die Er­neuerung von Straßen­beleuchtungen in Kommunen und Gemeinden sowie die Be­gleitung von Machbarkeits­studien und regionalen Energie­konzepten sind Schwer­punkte der Landes­förderung.

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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Christoph Papenfuß

Telefon: 0385 6363-1231

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Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Ramona Voß

Telefon: 0385 6363-1268

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Förderbeispiel

Amt Zarrentin

Amt Zarrentin
Moderner Verwaltungsbau für das Amt Zarrentin

Ein Projekt­beispiel aus dem Förderprogramm Klimaschutz-Pojekte.

Im Rahmen der Gesamt­maßnahme ist ein moderner Verwaltungs­bau für das Amt Zarrentin im Land­kreis Ludwigslust-Parchim entstanden. Das alte Gebäude war in einem derart desolaten Zustand, dass eine Sanierung und Umnutzung wirtschaft­lich nicht darstell­bar war. Es wurde deswegen abgerissen und die Fläche neu überplant. Mit dem Neubau erfolgte somit eine deutliche Verbesserung der Arbeits­bedingungen für den bisher im Alten Rathaus untergebrachten Beleg­schaftsteil (Kämmerei und Bürgerbüro).

Das geförderte Vorhaben umfasste die Errichtung des Gebäudes nach KfW 40 Standard, dass mithilfe von regenerativen Energien betrieben wird. Umgesetzt wurde der Neubau in (nahezu wärme­brückenfreier) Holzrahmen­bauweise mit einer thermischen Gebäude­hülle und in Verbindung mit der Nutzung von Umgebungs­wärme mittels Geothermie und Wärme­pumpen-Technologie.

Die Wärme­erzeugung erfolgt durch eine Sole-/Wasser-Wärmepumpe. Um die Wärme­verluste über die Lüftung zu minimieren, wird das gesamte Gebäude mittels einer mechanischen Lüftungs­anlage konditioniert.

Die Kühlung des Gebäudes wird im Sommer über einen umgekehrten Wärmepumpen­betrieb realisiert. Hierdurch wird gleichzeitig das Geothermie­feld regeneriert.

Für die Beleuchtung des Amts­gebäudes wurde LED-Technik eingesetzt.

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