In der Fischereiabgabe erfolgt die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 9 Abs. 3 Fischereigesetz.
Die Tierheimförderung beinhaltet Zuwendungen zum Zweck der Verbesserung der Tierschutzsituation in Tierheimen.
Finden Sie über den Förderfinder das passende Programm für Ihr Vorhaben oder wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner.
Informieren Sie sich über weitere Fördermöglichkeiten in den Bereichen Agrar, Forst und Fischerei, wie beispielsweise die Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von gewerblichen Kleinstunternehmen oder die Förderung der Diversifizierung für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen der Landwirtschaftsbetriebe, auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter der Rubrik Service.