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Wohnungsbau­altschulden

Schrittweise Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungs­wirtschaft

Zuwendung an die Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Rück­führung von Altschulden, die Altverbindlich­keiten im Sinne von §3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes darstellen.


Bitte beachten! Die Antrags­frist für dieses Pro­gramm endete im Januar 2022. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.


Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Rückführung von Altschulden, die Altverbindlich­keiten im Sinne von § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes darstellen.

Wer wird gefördert?

Städte/Gemeinden

Was wird gefördert?

Gefördert wird die schrittweise Ablösung von Altverbindlich­keiten für die kommunale Wohnungs­wirtschaft.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses gewährt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Zuwendung ist schriftlich und formgebunden zu beantragen.

Der Antrag ist zu richten an das:
Landesf­örderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin.


Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Informationen und Antrags­formular herunter­zuladen.

Sie haben Fragen?

Stefan Schulz

Telefon: 0385 6363-1349

E-Mail senden

Anita Noack

Telefon: 0385 6363-8308

E-Mail senden
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