Städtebauförderung
Die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden.
Mit Hilfe von Städtebaufördermitteln werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern.
Schwerpunkte der Förderung in den sechs Programmen Stadtumbau Ost mit Aufwertung und Rückbau, Denkmalschutz Ost, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Kleinere Städte und Gemeinden sowie Zukunft Stadtgrün sind die
- Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere Schulinfrastruktur,
- Anpassung der städtischen Infrastruktur, Rückbau von Wohnungen und Aufwertung des öffentlichen Raums in Gebieten mit erheblichen Funktionsverlusten aufgrund der Strukturveränderungen in Demografie und Wirtschaft,
- Sicherung und Erhalt historischer Stadtkerne,
- Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf,
- Stärkung zentraler Versorgungsbereiche und
- Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur.
Mit den eingesetzten Städtebaufördermitteln werden u.a. Neubau- bzw. Sanierungsvorhaben als Einzelmaßnahmen in Form von Erschließungsanlagen, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder Wohngebäuden durchgeführt.
Auf die Gewährung von Finanzhilfen für die Städtebauförderung besteht kein Rechtsanspruch.