Refinanzierung von Eigenanteilen (MV-Schutzfonds Kultur)
Refinanzierung von Eigenanteilen für Zuwendungen im Rahmen von Corona-Hilfsprogrammen des Bundes (MV-Schutzfonds Kultur)
Der Bund stellt im Rahmen verschiedener Programme für zahlreiche Genre und Bereiche Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Diese werden für den Kulturbereich dringend benötigt. Durch ergänzende Landeszuwendungen aus Mitteln des MV-Schutzfonds Kultur wird sichergestellt, dass die Inanspruchnahme der Bundesmittel nicht daran scheitert, dass Antragstellerinnen und Antragstellern aus Mecklenburg-Vorpommern die aufzubringenden Eigenanteile nicht zur Verfügung stehen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Refinanzierung von Eigenanteilen zur Inanspruchnahme von Zuwendungen durch Kulturträger und Kulturakteure im Rahmen des Programms Neustart Kultur der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie weiterer mit Bundesmitteln finanzierter Programme zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen sein, die Kulturträger oder Kulturakteure sind, ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben und eine Zuwendung aus einem aus Bundesmitteln finanzierten Programm zur Bewältigung der Corona-Pandemie gewährt bekommen haben. Darüber hinaus muss ein berechtigtes Landesinteresse vorliegen.
Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular ist eine Kopie der Antragsunterlagen des jeweiligen Bundesprogramms beizufügen, für das der Eigenanteil erforderlich ist. Die Zusammensetzung des Eigenanteils muss daraus ersichtlich sein.
Mit dem Vorhaben kann ab Zugang des Bewilligungsbescheides oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn des Bundes auf eigenes Risiko begonnen werden.
Der Bewilligungszeitraum umfasst maximal den Zeitraum bis einschließlich 30.06.2023.
Der Posteingang des Antrags hat bis spätestens 30.04.2023 zu erfolgen.
Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:
Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.