Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum oder in selbstgenutzten Mietwohnungen (hier: Antragstellung durch den Mieter).
Bitte beachten: Antragsannahmestopp
Gemäß Festlegung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V wurde mit Wirkung zum 01.11.2024 im Förderprogramm " Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen" ein Antragsannahmestopp verfügt.