Nachhaltige ländliche Entwicklung, devastierte Flächen und Deponien
Die Förderung nach der Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung davastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFD-RL M-V) ist in zwei Förderbereiche aufgeteilt.
Zweck der Zuwendung von Maßnahmen nach Förderbereich 1 ist es, die spezifischen Potenziale des ländlichen Raumes gezielt so zu stärken, dass ein möglichst hoher Anteil der dort lebenden Bevölkerung eine wirtschaftliche Basis findet und somit ein attraktiver Lebensraum geschaffen wird.
Zweck der Zuwendungen von Maßnahmen nach Förderbereich 2 ist es, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften finanziell derart zu unterstützen, dass eine Beräumung der mit entsorgungspflichtigen Abfällen kontaminierten Liegenschaft oder eine Rekultivierung von Siedlungsabfalldeponien ermöglicht wird.