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Internationale Sportkontakte

Zuwendungen für sport­orientierte In- und Auslands­maßnahmen mit Bewegungs­charakter, Austausch­programme für junge Sportler und Maß­nahmen innerhalb von Europa.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

  1. Landes­fachverbände, Stadt- und Kreissport­verbände sowie Sport­vereine, die gemäß aktueller Satzung ordent­liche Mit­glieder des Landes­sport­bundes M-V e. V. sind;
  2. nicht dem Landes­sport­verbund angehörige Vereine und Verbände, wenn sie
    − Rechts­fähigkeit besitzen,
    − satzung­smäßig Sport treiben,
    − aus­schließlich gemein­nützige Zwecke verfolgen,
    − ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
  3. Mit der Maßnahme darf bei Antrag­stellung und nicht vor Bewilligung der be­antragten Zu­wendung begonnen worden sein.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden sport­orientierte In- und Auslands­maßnahmen mit Bewegungs­charakter. Vorrangig unterstützt werden Austausch­programme für junge Sportler und Maßnahmen innerhalb von Europa.
  • Die Maß­nahme darf nicht vor­rangig touristisch motiviert sein, sondern soll neben der sportlichen Begegnung die Bereit­schaft zur Pflege dauerhafter, partner­schaftlicher Sport­beziehungen durch mehr­tägiges Zusammen­sein erkennen lassen.
  • Gefördert wird durch Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrt­kosten bis zu 20 Tagen für Sport­begeg­nungen im Ausland und
  • durch Gewährung von Aufenthalts­pauschalen für Inlands­begegnungen bis zu 20 Tagen in M-V für Übernachtungs- und Verpflegungs­kosten aus­ländischer Gäste.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden:

  • bei Sport­begegnungen bis zu 20 Tagen im Ausland jeweils die Fahrt­kosten für das kosten­günstigste Beförderungs­mittel zum Veranstaltung­sort und zurück. Die Förderung beträgt
    • bis zu 70 % der Fahrtkosten für Auslands­aufenthalte von Mannschaften oder Sport­gruppen, deren Teil­nehmer nicht älter als 27 Jahre sind und für deren Betreuer,
    • bis zu 50 % der Fahrt­kosten für Auslands­aufenthalte von Mann­schaften oder Sport­gruppen, deren Teilnehmer älter als 27 Jahre sind und für deren Betreuer.
  • bei Inlands­begegnungen können Aufenthalts­pauschalen für Übernachtungs- und Verpflegungs­kosten bis zu 10 EUR pro Tag und Gast oder bei Gästen aus Osteuropa bis zu 15 EUR pro Tag und Gast betragen. An- und Abreisetag werden jeweils zu einem Aufenthalts­tag zusammen­gefasst.
  • Die an­geführten Maßnahmen können bis zu 60 % der Gesamt­ausgaben bezuschusst werden, wobei die Höhe der Landes­zuweisung auf 7.700 EUR je Einzel­maßnahme begrenzt ist. Förder­mittel werden nur gewährt, wenn die Zuwendung 500 EUR übersteigt.

Ein Rechts­anspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Maßnahmenträger legt dem

Ministerium für Soziales, Integration
und Gleich­stellung Mecklenburg-Vorpommern
Stab­stelle Sport­angelegen­heiten
19048 Schwerin

bis zum 30. November des Vor­jahres einen form­losen Informations­antrag mit folgenden Angaben vor:
− ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahme,
− vorgesehenes Finanzierungs­modell auf der Basis der Kosten­schätzung,
− zu erwartender Teilnehmer­kreis,
− geplanter Realisierungs­zeitraum.
In begründeten Einzelfällen können Informations­anträge auch zu einem späteren Zeit­punkt eingereicht werden, jedoch max. bis zum 31. Oktober des Bewilligungs­jahres.

Die vorgeprüften Anträge werden weiter­geleitet an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V), PF 16 02 55, 19092 Schwerin (Postanschrift), Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).

Der Antrag­steller wird vom LFI M-V (Bewilligungs­behörde) schriftlich informiert, ob eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt oder abgelehnt wird und erhält von dort ggf. die entsprechenden form­gebundenen Antrags­unterlagen.

Weitere ergänzende Angaben/Unterlagen sind in der Richtl­inie unter Nr. 6.1.3 aufgeführt und mit dem Antrag im LFI M-V einzureichen.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

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Andrea Breitenfeld

Telefon: 0385 6363-1324

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Iris Strauch

Telefon: 0385 6363-1325

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