Internationale Sportkontakte
Zuwendungen für sportorientierte In- und Auslandsmaßnahmen mit Bewegungscharakter, Austauschprogramme für junge Sportler und Maßnahmen innerhalb von Europa.
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Zuwendungen für sportorientierte In- und Auslandsmaßnahmen mit Bewegungscharakter, Austauschprogramme für junge Sportler und Maßnahmen innerhalb von Europa.
Gefördert werden:
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Der Maßnahmenträger legt dem
Ministerium für Soziales, Integration
und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Stabstelle Sportangelegenheiten
19048 Schwerin
bis zum 30. November des Vorjahres einen formlosen Informationsantrag mit folgenden Angaben vor:
− ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahme,
− vorgesehenes Finanzierungsmodell auf der Basis der Kostenschätzung,
− zu erwartender Teilnehmerkreis,
− geplanter Realisierungszeitraum.
In begründeten Einzelfällen können Informationsanträge auch zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, jedoch max. bis zum 31. Oktober des Bewilligungsjahres.
Die vorgeprüften Anträge werden weitergeleitet an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V), PF 16 02 55, 19092 Schwerin (Postanschrift), Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).
Der Antragsteller wird vom LFI M-V (Bewilligungsbehörde) schriftlich informiert, ob eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt oder abgelehnt wird und erhält von dort ggf. die entsprechenden formgebundenen Antragsunterlagen.
Weitere ergänzende Angaben/Unterlagen sind in der Richtlinie unter Nr. 6.1.3 aufgeführt und mit dem Antrag im LFI M-V einzureichen.
Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:
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