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GRW - Infrastruktur

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbs­fähigkeit von Unternehmen. Zuwendungs­empfänger sind vorzugsweise kommunale Gebiets­körperschaften des öffentlichen Rechts und Gemeinde­verbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern.  

Hinweis: Unter "Merk­blatt und Antrags­dokumente" finden Sie Kriterien und Hin­weise für die Erstel­lung von Konzepten und deren Beur­teilung im Hin­blick auf "nach­haltige Gewerbe­gebiete" (GRW Anfor­derungen Energie­konzept, GRW Frage­bogen zur Ein­stufung als nach­haltiges Gewerbe­gebiet). Es ist vorgesehen, dass nur bei positiver Beur­teilung dieser Eigen­schaft der Höchst­förder­satz für die Erschließung von Gewerbe­gebieten zur Anwendung kommt.

Bitte beachten Sie vor Antragstellung Folgendes: Bei Antragstellung müssen für Vorhaben nach den Nummern 2.1 bis 2.8 und 2.13 der gültigen Richtlinie Planungen bis einschließlich Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vorliegen. Nutzen Sie bitte das unter Merkblatt und Antragsformulare abgelegte Dokument "Klärungsroutine BFP" (Klärung der Beteiligung der fachlich zuständigen technischen staatlichen Verwaltung bei Baumaßnahmen vor Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftnaher Infrastruktur).

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschafts­nahen Infra­struktur zur Stärkung der Wettbewerbs­fähigkeit der Unternehmen, zur regional­politischen Flankierung von Struktur­problemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind.
Wirtschaftsnahe Infrastruktur im Sinne dieser Richtlinie dient zielgerichtet und vorrangig der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft sowie der Förderung der Forschung und Wissens­verbreitung oder Generierung neuen Wissens.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind

  1. vorzugsweise kommunale (Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise) sowie weitere Gebiets­körper­schaften des öffentlichen Rechts und Gemeinde­verbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunal­aufsicht unterstehen, sowie ggf. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  2. juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraus­setzungen der §§ 51-68 der Abgaben­ordnung erfüllt sind und die vom Finanzamt anerkannt ist oder andere juristische Personen, die nicht auf Gewinn­erzielung aus­gerichtet sind; in diesen Fällen ist eine Besicherung eventueller Haftungs- und Rückforderungs­ansprüche in geeigneter Form vorzusehen.

Was wird gefördert?

Erschließung, Ausbau, Revitalisierung von Industrie- und Gewerbe­gebieten

  • Verkehrs­anlagen zur Anbindung von Gewerbe­gebieten
  • Öffentliche Einrichtungen und Gelände­erschließung des Tourismus
  • Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründer­zentren oder -parks
  • Einrichtungen der beruflichen Bildung
  • Kommunikations­verbindungen (bis zur Anbindung an das Netz oder den nächsten Knotenpunkt)
  • Anlagen zur Beseitigung oder Reinigung von gewerblichen Abwasser und Abfall
  • Hafen­infrastruktur­einrichtungen
  • Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten
  • Erarbeitung Integrierter Regionaler Entwicklungs­konzepte durch Dritte
  • Installation von Regional­managements, Kooperations­netzwerken und Innovations­clustern
  • Planungs- und Beratungs­leistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastruktur­maßnahmen

Weitere detaillierte Angaben sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Das Land kann mit bis zu 90 % fördern, wenn sich die geförderte Infrastruktur­maßnahme in eine regionale Entwicklungs­strategie einfügt und mindestens eine der folgenden Voraus­setzungen erfüllt ist:

  1. die geförderte Infrastruktur­maßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt,
  2. die geförderte Infrastruktur­maßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klima­neutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft. Als eine solche Infrastruktur­maßnahme ist beispielsweise die Revitalisierung von Alt­standorten anzusehen,
  3. die geförderte Infrastruktur­maßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräfte­sicherung.

Wie ist das Antragsverfahren?

Schriftliche Anträge sind form­gebunden in einfacher Ausfertigung vor Vorhaben­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge, im LFI M-V einzureichen.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Rechtsgrundlagen Archiv

Rechtsgrundlagen aus abgelaufenen Förderperioden.

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Ulf Haverland

Telefon: 0385 6363-1432

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Manja Below

Telefon: 0385 6363-8317

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