Wohnungsbau Sozial
Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau nach § 16 Absatz 1 WoFG sowie durch Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden nach § 16 Absatz 1 Nummer 3 WoFG.
Gefördert wird der Mietwohnungsbau in Gemeinden in M-V, die in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind und in denen aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte und Haushalte mit mittlerem Einkommen besteht. Daneben können für Vorhaben in Gemeinden Zuwendungen gewährt werden, die in einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm als Tourismusschwerpunktraum ausgewiesen wurden und mehr als 2.000 Einwohner haben.