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Startchancen-Programm Säule I

Förderung aus Bundesmitteln für eine zeitgemäße und förderliche Lern­umgebung an Startchancen-Schulen

Das Startchancen-Programm soll deutlich dazu beitragen, die Leistungs­fähigkeit des Bildungssystems in Deutsch­land nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancen­gerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammen­hang zwischen sozialer Herkunft und Bildungs­erfolg aufzubrechen. Vor dem Hintergrund dieser Ziel­setzung gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen an Schul­träger für investive Maßnahmen, die der Schaffung einer klima­gerechten, barriere­freien, zeitgemäßen, qualitätvollen und förderlichen Lern­umgebung dienen und einen Beitrag zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lern- und Lehrumgebung leisten. 

Der formgebundene, schriftliche Antrag ist an das Landesförderinstitut M-V zu stellen.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind ausgewählte Schulträger von Startchancen-Schulen gemäß § 103
Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit § 104 des Schul­gesetzes bzw. gemäß § 116 Absatz
2 in Verbindung mit § 118 des Schul­gesetzes (siehe Anlage der Richt­linie).

Was wird gefördert?

Die in Vorhaben zusammengefassten Maßnahmen müssen der Schaffung einer klima­gerechten, barriere­freien, zeit­gemäßen, qualitätvollen und förderlichen Lern­umgebung dienen und einen Beitrag zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lern- und Lehrumgebung leisten. Dazu gehören:

  1. Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungs­maßnahmen (einschließlich der energetischen Sanierung) in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetrieb­nahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungs­elementen
  2. Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung
  3. Sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend zur Verwirklichung des Investitions­zwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen

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Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteil­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses oder einer nicht rückzahl­baren Zuweisung in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist beim LFI M-V einzureichen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Ines Rode-Hahn

Telefon: 0385 6363-1449

E-Mail senden

Ramona Hedrich

Telefon: 0385 6363-1317

E-Mail senden
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