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Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum

für benachteiligte Haushalte

Ab sofort können Grundstückseigentümer Zuwendungen für Instand­setzungs­maßnahmen an leer­stehenden Miet- und Genossen­schafts­wohnungen zur Bereit­stellung von Wohn­raum für benachteiligte Haus­halte, Asyl- und Schutz­suchende sowie Asyl­berechtigte beantragen.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

  • natürliche u. juristische Personen, soweit sie Eigentümer oder Erbbau­berechtigte eines Grundstückes sind, die mit Miet- oder Genossen­schafts­wohnungen bebaut sind, und
  • die die erforder­liche Leistungs­fähigkeit und Zuverlässig­keit besitzen, und die die
  • Gewähr für die wirt­schaft­liche Durch­führung der bau­lichen Maßnahmen und für eine ordnungs­gemäße Verwaltung des Wohn­raums bieten
  • der Erbbau­berechtigte steht dem Eigen­tümer gleich

Was wird gefördert?

Bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossen­schafts­wohnungen.

Wie wird gefördert?

  • Projekt­förderung als nicht rückzahl­barer Zuschuss zur Deckung der Gesamt­ausgaben im Wege der Anteil­finanzierung
  • maximale Zuwendung von 5.000 EUR/WE (bis zu 50 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben von bis zu 10.000 EUR je Wohnung)
  • Bearbeitungs­entgelt: 1,5 % des bewilligten Zuschuss­betrages für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Aus­zahlung des Zuschusses

Wie ist das Antragsverfahren?

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im LFI M-V einzureichen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden. Die Erteilung einer Zustimmung zum vor­zeitigen Baubeginn ist hier nicht zulässig.
Weitere Details sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.

Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Silke Schmeling

Telefon: 0385 6363-1345

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Annette Müller

Telefon: 0385 6363-1334

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