Springe direkt zu:

Schulbau­programm des MV-Schutzfonds

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für öffentliche Schul­träger zur Verbesserung der Schul­infrastruktur der allgemein­­bildenden Schulen des Landes.

Die Mittel werden schwer­punktmäßig für Maßnahmen zur Sanierung und Erweiterung von Schul­gebäuden ein­gesetzt, um die Standards für den Schul­betrieb herzustellen, die nötig sind, um die vor dem Hinter­grund der Corona-Pandemie erstellten Hygiene-Konzepte zu realisieren. Hierzu zählen als kleinere Bau­vorhaben z.B. die Schaffung von stationären Belüftungs­anlagen, die Erneuerung der Sanitär­anlagen sowie die Optimierung der Gebäude­verkabelung einschließlich Brand­schutz. Zu den größeren Bau­vorhaben werden Um-, Aus- und Erweiterungs­bauvorhaben gezählt, in deren Ergebnis neue oder erweiterte Raum­kapazitäten geschaffen werden, die eine nach­haltige Umsetzung der vor dem Hinter­grund der Corona-Pandemie erstellten Hygiene­konzepte ermöglichen.

Die Schulträger im Sinne von § 103 Abs. 1 SchulG M-V der allgemein­bildenden Schulen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen,

  • für kleinere Vorhaben (maximale Förderhöhe 500.000 EUR) und für
  • größere Vorhaben (maximale Förderhöhe 5 Millionen EUR) bis zum 10.12.2021

dem Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ihre Projekt­vorschläge einzureichen und Anträge auf Zuwendung zu stellen. Die Vorhaben sollen bis 31.12.2024 realisiert werden.

Programm­kurzbeschreibung

Rechtsgrundlage und Zweck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen auf der Grundlage der Verwaltungs­vorschriften zu § 44 der Landes­haushalts­ordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie der Richt­linie für die Gewährung von Sonder­bedarfs­zuweisungen (SBZFöRL M-V) vom 01.12.2020 (AmtsBl. M-V S. 623).

Wer wird gefördert?

Öffentliche Schulträger der allgemein­bildenden Schulen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Sanierung und Erweiterung von Schul­gebäuden, um die Standards für den Schul­betrieb herzustellen, die nötig sind, um die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erstellten Hygiene­konzepte zu realisieren.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projekt­förderung als nicht rückzahl­bare Zuwendungen zur Deckung der Gesamt­ausgaben im Wege der Anteil­finanzierung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge sind form­gebunden für kleinere Vorhaben (maximale Förderhöhe 500.000 EUR) und für größere Vorhaben (maximale Förderhöhe 5 Mio. EUR) jeweils bis zum 10.12.2021 beim LFI M-V einzureichen. Die Antrags­unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar.

Die Auswahl von Projekten erfolgt aufgrund des Votums der interministeriellen Koordinierungs­arbeitsgruppe Schulbau unter Berücksichtigung der im jeweiligen Projekt­aufruf benannten Projekt­auswahl­kriterien. Die interministerielle Koordinierungs­arbeitsgruppe votiert darüber hinaus auch über die Höhe der Zuwendung.

Ein Rechts­anspruch der Antrag­steller auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Christina Berger

Telefon: 0385 6363-1373

E-Mail senden
Laptop
Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben