Radwegebau
Sonderprogramm Stadt und Land
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Ziel dieses Förderprogramms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Zuwendungsempfänger können sein: Gemeinden, Gemeindeverbünde und Landkreise.
Publizitätsmaßnahmen im Sonderprogramm „Stadt und Land“
Die Förderung von Projekten mit Bundesfinanzmitteln unterliegt spezifischen Vorgaben, die in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt sind. Dazu gehören auch Anforderungen für die Aufstellung von Hinweisschildern, um auf die finanzielle Unterstützung durch den Bund hinzuweisen.
Sie können im Dokumentenbereich "Publizitätsmaßnahmen - Informations- und Bauschilder"
„SP Stadt und Land Hinweisschild DIN A2“ und
„SP Stadt und Land Hinweisschild DIN A3“ für die Publizitätsmaßnahmen als Vorlagen verwenden.
Zu ergänzen:
- Name der Maßnahme in der Schriftart Calibri
- Eigenes Logo
Bezüglich der einzuhaltenden Abstände können Sie sich an der Vorlage „Erläuterungstafel SuL Beispiel“ orientieren.
Informationen zum gesamten Programm erhalten Sie in den folgenden Fragen und Antworten auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Förderprogramme Radverkehrsinfrastruktur - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)
Bitte beachten!
Bei Bewilligungen ab dem 01.03.2024 gilt: Die Mehrkosten für die Errichtung von Zufahrten werden als förderfähig anerkannt, wenn die Zufahrt mittels sog. Zufahrtensteine (oder Schrägborde) so hergerichtet wird, dass keine Absenkung des Radweges bzw. des Geh- und Radweges im Bereich der Zufahrt erfolgt.