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Modernisierung (Darlehen)

von Wohnungen im Bestand

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Moderni­sierung von Miet- und Genossen­schafts­wohnungen und selbst genutztem Wohn­eigentum zur Verbesserung der qualitativen Wohnraum­versorgung der Bevölkerung sowie zur Unter­stützung der Stadt­umbau­prozesse und Sicherung stabiler Wohnungs­märkte.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Achtung! Mit Runderlass vom 18.12.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Antrags­annahmestopp für die Gewährung von Zuwendungen nach Buchstabe B der Modernisierungs­richtlinie zur Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienz­haus mit mindestens Effizienz­haus­standard 85 (energetische Modernisierung) verfügt. Lesen Sie hier die Verfügung.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­formulare:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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