Achtung! Die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit sind vollständig ausgeschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antragstellung als Eigentümer ab, da keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.
Eigentümer-Anträge, die zwischen dem 24.02.2023 und dem 30.04.2023 eingingen, werden zunächst nicht wegen fehlender Haushaltsmittel abgelehnt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird entschieden, ob für diese Anträge weitere Mittel bereitgestellt werden. Bitte sehen Sie von Anfragen zu diesen Anträgen ab.
Das Kontingent für Mieter von Wohneinheiten beinhaltet noch für längere Zeit ausreichende Mittel. Sollte perspektivisch ein Ausschöpfen erkennbar werden, so wird das LFI an dieser Stelle einen Hinweis veröffentlichen.
Es ist ein Betrag von max. 500 EUR pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage vorgesehen, jedoch maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.
Bitte beachten:
- Anträge sind erst nach Kauf und Installation der PV-Anlage zu stellen
- Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt
- Gemäß Antragsformular Ziffer 2.1 ist nur die Seriennummer vom Wechselrichter einzutragen
- Die geforderte Kopie des Personalausweises dient nur der Bestätigung der Identität und Adresse des Antragstellers. Soweit Name und Adresse lesbar bleiben, können andere Daten geschwärzt werden. Diese Daten werden ohnehin nicht erfasst oder verarbeitet.
- Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen
- Es ist keine Möglichkeit der nachträglichen Vervollständigung vorgesehen
- Antragsteller, die unvollständige Anträge stellen, erhalten diese mit der Gelegenheit zur Vervollständigung zurück
- Nur die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge zählt, d. h. eine unvollständige Antragstellung sichert keinen Platz auf einer Bewilligungsliste
- Per E-Mail übersandte Anträge sind unwirksam