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Mini-Solaranlagen

Zuwendungen für steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen)

Das Ministerium für Klima­schutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photo­voltaik­anlagen (Mini-Balkon­kraft­werke oder Balkon-PV-Anlagen).

Zuwendungs­empfänger können Privat­personen sein, die Mietende in Wohn­gebäuden oder Eigen­tümerin oder Eigentümer von selbst­genutztem Wohn­eigentum sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.


Achtung! Die Mittel des Programms für Eigen­tümer einer Wohn­einheit sind voll­ständig aus­geschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antrag­stellung als Eigen­tümer ab, da keinerlei Aus­sicht auf Erfolg besteht.

Eigen­tümer-Anträge, die zwischen dem 24.02.2023 und dem 30.04.2023 ein­gingen, werden zunächst nicht wegen fehlender Haus­halts­mittel abgelehnt. Zu einem späteren Zeit­punkt wird ent­schieden, ob für diese Anträge weitere Mit­tel bereit­gestellt werden. Bitte sehen Sie von An­fragen zu diesen An­trägen ab.

Das Kontin­gent für Mieter von Wohn­ein­heiten bein­haltet noch für längere Zeit aus­reichende Mit­tel. Sollte perspek­tivisch ein Aus­schöpfen erkennbar werden, so wird das LFI an dieser Stelle einen Hinweis veröffent­lichen.


Es ist ein Betrag von max. 500 EUR pro stecker­fertiger PV-Anlage und Wohnungs­einheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage vorgesehen, jedoch maximal in Höhe der zuwendungs­fähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.


 

 

 

Bitte beachten: 

  • Anträge sind erst nach Kauf und Installation der PV-Anlage zu stellen
  • Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt
  • Gemäß Antragsformular Ziffer 2.1 ist nur die Seriennummer vom Wechselrichter einzutragen
  • Die geforderte Kopie des Personalausweises dient nur der Bestätigung der Identität und Adresse des Antragstellers. Soweit Name und Adresse lesbar bleiben, können andere Daten geschwärzt werden. Diese Daten werden ohnehin nicht erfasst oder verarbeitet.
  • Vorsorglich gestellte, unvoll­ständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vor­gesehen
  • Es ist keine Möglich­keit der nach­träglichen Vervollständigung vorgesehen
  • Antragsteller, die unvoll­ständige Anträge stellen, erhalten diese mit der Gelegen­heit zur Vervollständigung zurück
  • Nur die Reihen­folge des Eingangs vollständiger Anträge zählt, d. h. eine unvollständige Antrag­stellung sichert keinen Platz auf einer Bewilligungs­liste
  • Per E-Mail übersandte Anträge sind unwirksam

Hinweis Gesetzesänderung - Mit Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) vom 08.05.2024 sind folgende neue Regelungen in Kraft getreten:

  1. Anhebung der Obergrenze der Wechselrichterleistung auf bis zu 800 Voltampere
  2. Wegfall der Meldepflicht gegenüber dem Netzbetreiber

Bitte beachten Sie § 8 Nr. 5a des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023). Eine inhaltliche Anpassung der Richtlinie erfolgt nicht, die Änderungen der übergeordneten Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG 2023 finden ab sofort Anwendung.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Privatpersonen sein, die

  1. Mietende in Wohn­gebäuden oder
  2. Eigentümerin oder Eigentümer von selbst­genutztem Wohn­eigentum

sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die An­schaffung und Installation von stecker­fertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkon­kraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modul­wechsel­richter.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung in Form eines nicht rück­zahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungs­einheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungs­fähigen Aus­gaben, sofern diese unter 500 EUR liegen. Zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation. Zubehör­teile, Umbau­sätze, Eigen­leistungen, Hilfe­leistungen Dritter und Eigen­bau sind nicht zuwendungsfähig.

Wie ist das Antragsverfahren?

Schriftliche Anträge sind form­gebunden und mit allen erforder­lichen Nachweisen in Kopie nach erfol­greicher Installation und Inbetrieb­nahme der Anlage einzureichen. Die erforder­lichen Formulare stehen nach­folgend zum Herunter­laden zur Verfügung.

Die Anträge werden nur bei Voll­ständigkeit zur Bewilligung vorgesehen. Die Bewilligungen erfolgen in der zeit­lichen Reihen­folge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haus­halts­mittel zur Verfügung stehen.
Weitere Details sind der Richt­linie zu entnehmen.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben