Messen und Ausstellungen
Förderung aus Mitteln des Landes für die Teilnahme von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen an nationalen sowie internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Die Erklärung zu den Unternehmensgrößen finden Sie in der Programmkurzbeschreibung und im Merkblatt.
Start-up Unternehmen können insbesondere eine Förderung in Form einer Pauschale und bei der Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand mehr als drei Mal jährlich eine Messeförderung erhalten.
NEU: Ab sofort ist eine elektronische Antragstellung (per E-Mail) möglich!
Hinweis:
Die Beantragung von Fördermitteln aus dem landeseigenen Förderprogramm zur Unterstützung der MesseTeilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen ist ausgeschlossen, sofern Sie sich auf einer bundesgeförderten Auslandsmesse, die im Auslandsmesseprogramm (AMP) gelistet ist, auf dem deutschen Gemeinschaftsstand (German Pavillion) präsentieren.
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützen in Zusammenarbeit mit dem AUMA deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland.
Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslandsmesseprogramm zusammengefasst und auf der Webseite des AUMA im Internet veröffentlicht.
Eine einzelbetriebliche Messeförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Messen, die im Auslandsmesseprogramm des Bundes gelistet sind, ist in begründeten Fällen außerhalb des deutschen Gemeinschaftsstandes möglich.