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M-V kann schwimmen

Sichere Schwimm­fähig­keiten zählen nach Auf­fassung des Land­tages M-V zu den lebens­notwendigen Grund­fertig­keiten, insbe­sondere in M-V mit seinen zahl­reichen und viel­fältigen Wasser­flächen.

Das Programm zielt darauf ab, den Anteil sicher schwim­mender Kinder im Land zu erhöhen.

Die Förderung soll an Vereine/Verbände und kommunale Anbieter veraus­gabt werden, die für Grund­schul­kinder Schwimm­kurse anbieten. Vor­rangig sollen sich diese Ange­bote an Grund­schul­kinder richten, die im Rahmen des im Schul­jahr 2023/2024 leh­rplan­mäßig durch­geführten Schwimm­unterrichtes in der dafür vorge­sehenen Jahr­gangs­stufe keine aus­reichenden Schwimm­kompetenzen erwerben konnten.

Das Programm wird durch das Ministerium für Soziales, Gesund­heit und Sport M-V in Zusammen­wirken mit dem Ministerium für Bildung und Kinder­tages­förderung M-V umgesetzt.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

  • Vereine im Schwimm-Verband M-V e. V.
  • Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesell­schaft Landes­verband M-V e. V.
  • Arbeiter-Sama­riter-Bund Landes­verband Mecklenburg-Vor­pommern e. V.
  • Wasser­wacht im DRK-Landes­verband M-V e. V.
  • Städte und Gemeinden

In begrün­deten Einzel­fällen kann das Ministerium abwei­chende Rege­lungen treffen.

Was wird gefördert?

Es werden Schwimm­kurse gefördert, die im Rahmen des Programms „M-V kann schwim­men“ ange­boten werden, wobei die Schwimm­kurse vom 01.05.2024 bis zum 31.12.2024 durch­geführt werden sollen.

Nicht zuwen­dungs­fähige Aus­gaben sind: Fahrt­kosten, Ver­pfle­gung oder Über­nachtung für die Teil­nehmer

Wie wird gefördert?

Die Zu­wen­dung wird als Projekt­för­derung in Form einer Fest­betrags­finan­zierung in Höhe von bis zu 100,00 EUR pro Kurs und pro Teil­nehmer der Ziel­gruppe gewährt. Bei nach­gewie­senen, höheren Aus­gaben kann auf Basis einer ein­gereichten Kurs­kalku­lation ein Auf­schlag gewährt werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Antrag­stellung ist recht­zeitig vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen an das

Landes­förder­institut Mecklenburg-Vor­pommern
Förder­bereich Stadt- und Raum­entwicklung
Gruppe Sport- und Kommunal­förderung
Post­fach 16 02 55
19092 Schwerin

Folgende Antrags­unter­lagen sind einzu­reichen:

  • Gesamt­antrag des Landes­verbandes bzw. der Kommune
  • Über­sichts­listen zu den Einzel­maßnahmen

In begrün­deten Einzel­fällen kann das Ministerium abwei­chende Regelungen treffen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.

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Bianka Poschmann

Telefon: 0385 6363-1323

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Nicole Müller

Telefon: 0385 6363-8344

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