Kulturelle Projektförderung
Zur Unterstützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern für öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen Fördermittel bereit.
Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Bei wiederkehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzelfällen auch bei Projekten der dritten Säule, kann sie zudem als Projektförderung zur Deckung von laufenden Basisausgaben parallel zu weiteren Projektförderungen ausgereicht werden.