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Kulturelle Projektförderung

Zur Unter­stützung von kulturellen Projekten stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern für öffent­lich-recht­lich und privat­rechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen Förder­mittel bereit.

Die Kultur­förderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell. Bei wieder­kehrenden Projekten der ersten und zweiten Säule, in besonderen Einzel­fällen auch bei Projekten der dritten Säule, kann sie zudem als Projekt­förderung zur Deckung von laufenden Basis­ausgaben parallel zu weiteren Projekt­förderungen aus­gereicht werden.

Hinweise

Antragstellung beim LFI M-V

Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen!

Logo des Ministeriums

Das aktuelle Logo des Ministerium steht Ihnen unter "Logo zum Download" auf dieser Seite zur Verfügung. Auf der Seite des Ministeriums für Wissen­schaft, Kultur und Bundes- und Europa­angelegenheiten finden Sie dieses unter "Dokumente und Rechts­vorschriften".

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung des Logos vor Erlass eines etwaigen Zuwendungs­bescheides ausschließlich auf Ihren Wunsch erfolgt und damit keine Verpflichtung begründet wird, die beantragte Zuwendung zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt ggf. aus­schließlich durch schrift­lichen Bescheid. Mit der Über­mittlung des Links zum Download des Logos wird insbesondere keine Zu­sicherung im Sinne des § 38 des Verwaltungs­verfahrens­gesetzes (VwVfG M-V) abgegeben.

Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlage, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


 

Die Anträge sind zwingend beim LFI M-V einzureichen!

Sie haben Fragen?

Tordis Maack

Telefon: 0385 6363-1404

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Franka Krauß

Telefon: 0385 6363-1451

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