Schriftliche Anträge sind formgebunden vor Vorhabenbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge, im Landesförderinstitut M-V einzureichen.
Planungsleistungen gelten nicht als Beginn, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand des Antrages.
Mit dem Vorhaben darf ab dem Datum der schriftlichen Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko begonnen werden.
Ggf. fehlende Unterlagen werden von der bewilligenden Stelle nachgefordert. Grundsätzlich ist das Antragsverfahren innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Antragseingang abzuschließen, d.h. nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist wird ein unvollständiger Antrag im Regelfall zurückgewiesen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die mit der Durchführung beauftragten Behörden haben gegenüber der Europäischen Kommission sicherzustellen, dass nur solche Infrastrukturvorhaben mit EFRE-Mitteln gefördert werden, die klimaverträglich sind. Die Bewertung erfolgt im Rahmen einer Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP) durch die Landesenergie- und Klimaschutzagentur M-V (LEKA). Für die Erstellung der Prüfungsunterlagen zur KVP ist der Link, welcher auf der Website des LFI M-V im Downloadbereich zum Förderprogramm zur Verfügung steht, zu verwenden. Das Prüfungsergebnis wird nach Beendigung der KVP im Anschluss automatisch der Bewilligungsbehörde (LFI M-V) als Teil des Antragsverfahrens übermittelt. Ein positives Ergebnis ist hierbei Bewilligungsvoraussetzung.
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Das Land entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Rahmen der Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind besondere Regelungen zur Auftragsvergabe und zur Publizität zu beachten.