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DigitalPakt Schulen „Administration“

2019-2024

Im Zuge der Digitali­sierung an den Schulen gewährte das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V Zuwendungen mit dem Ziel, die Schulträger bei dem Auf- und Ausbau von professionellen Strukturen zur Administration schulischer IT-Infrastruktur zu unterstützen.

ACHTUNG! Die Antragsfrist für das Förderprogramm endete am 31.12.2023!

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Im Zuge der Digitali­sierung an den Schulen gewährt das Ministerium für Bildung und Kinder­tages­förderung M-V Zuwendungen mit dem Ziel, die Schul­träger bei dem Auf- und Ausbau von professionellen Strukturen zur Administration schulischer IT-Infras­truktur zu unter­stützen.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind Schul­träger von Schulen in öffent­licher Träger­schaft gemäß § 103 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Ver­bindung mit § 104 des Schul­gesetzes und Zuwendung­sempfänger sind Schul­träger von staatlich genehmigten Ersatz­schulen gemäß § 11 Absatz 2 in Ver­bindung mit § 118 des Schul­gesetzes.

Was wird gefördert?

Adminis­tration im Sinne dieser Verwaltungs­vorschrift umfasst insbesondere technische Planung, die Installation, die Konfi­guration, die Wartung, den Support und die Pflege der informations­technischen Infra­struktur (Hard­ware und Soft­ware) und der End­geräte einer oder mehrerer Schulen des Schul­trägers. Eingeschlossen sind Service­leistungen für die Sicher­stellung des laufenden Betriebs der pädagogisch genutzten Anlagen und Systeme im Bewilligungs­zeitraum.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung oder in geeigneten Fällen als Voll­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zu­schusses oder einer nicht rückzahl­baren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist auf einen Höchst­betrag begrenzt. Der Höchst­betrag ergibt sich für den jeweiligen öffent­lichen Schul­träger aus Anlage 1 und für den jeweiligen privaten Schul­träger aus der Summe der schul­bezogenen Be­träge für die Schulen desselben Schul­trägers gemäß Anlage 2. Die ent­sprechenden Anlagen sind der AdminFöRL M-V zu entnehmen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Gewährung der Zu­wendung an die öffentlichen und privaten Schulträger erfolgt auf der Grund­lage eines schrift­lichen Antrages. Der Antrag ist spätestens bis zum 31.12.2023 einzureichen. Die Antrags­unterlagen sind bei der Bewilligungs­behörde erhältlich oder können auf dieser Seite ab­gerufen werden. Der vollständig ausgefüllte und rechts­verbindlich unter­schriebene Antrag nebst Unter­lagen ist bei der Bewilligungs­behörde ein­zureichen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Petra Stocek

Telefon: 0385 6363-1450

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Katharina Zein

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Runa Lerbs

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