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Nachhaltige und integrierte Stadt­entwicklung (EFRE VI)

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Darüber hinaus ist eine einmalige Antragstellung vom 30.04.2024 bis 28.05.2024 möglich.

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